Die Eintragung in das Handelsregister ist für ein Unternehmen mit weit reichenden Konsequenzen verbunden. Die IHK berät darüber, für wen eine Eintragung sinnvoll oder verpflichtend ist. Darüber hinaus gibt die IHK erste Hinweise, welche Rechtsform im jeweiligen Fall die geeignete ist.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden IHK-Merkblättern:
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AnsprechpartnerFrau Nicole EngelhardtRechtsreferentin Bereich: Recht und Steuern Telefon: 07121 / 201-116 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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