IHK-Gesetz

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IHK-Gesetz

Das Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920) wird auch IHK-Gesetz (IHKG) genannt. Es regelt Aufgaben, Finanzierung und Mitgliedschaft in der IHK.

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Detlef Werneck
Herr Detlef Werneck
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