Nach Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens vollzog die IHK Reutlingen einen begrifflichen Wandel: aus Haushaltsplan und Haushaltssatzung wurden Wirtschaftsplan und Wirtschaftssatzung.
Die Wirtschaftssatzung bildet die Rechtsgrundlage für das Wirtschaften der IHK. Mit ihr stellt die Vollversammlung auf der Grundlage des IHK-Finanzstatuts jährlich den Wirtschaftsplan fest und bestimmt die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Die Wirtschaftssatzung bildet die Rechtsgrundlage für das Wirtschaften der IHK. Mit ihr stellt die Vollversammlung auf der Grundlage des IHK-Finanzstatuts jährlich den Wirtschaftsplan fest und bestimmt die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
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AnsprechpartnerHerr Detlef WerneckBereichsleiter Bereich: Zentrale Dienste Telefon: 07121 / 201-118 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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- Haushaltssatzung
- Haushaltssatzungen
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