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FAQs "International"

Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen.
UND ODER

Da ich nur wenige Außenhandelsvorgänge habe, benötige ich eine kleine Stückzahl an Formularen. Bekomme ich bei der IHK auch kleine Mengen an Außenhandelsformularen?

Ja, unser Service richtet sich gezielt an Abnehmer von Kleinmengen, die eine individuelle Stückzahl kaufen möchten. Lediglich bei Zusendung der Formulare gegen Rechnung haben wir eine Mindestbestellmenge von 10 Formularen oder im Wert von rund 5 Euro.
Bei den Formularverlagen erhalten Sie auch Außenhandelsformulare, wobei dort meist eine Mindestbestellmenge von 100 Stück verlangt wird.

Das Zollamt hat gesagt, die IHK könnte mir für meine Produktpräsentation in der Schweiz ein Carnet ATA ausstellen.

Carnets ATA werden in Deutschland grundsätzlich von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt.
Ein Carnet hat in erster Linie den Verwendungszweck für die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Warenmustern, Messe- und Ausstellungsgütern, Berufsausrüstung sowie für Waren zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken. Die Ausstellung ist zurzeit für 61 Länder möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Eine Privatperson mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaft kauft in Deutschland Waren ein. Kann die Rückerstattung der bezahlten Mehrwertsteuer beantragt werden? Und welche Formulare werden benötigt?

Ja. Mit einem „Ausfuhrkassenzettel“ (gegen Gebühr bei der IHK im Bereich International erhältlich) kann die Mehrwertsteuer nachträglich erstattet werden.Vom Käufer ist der Ausfuhrkassenzettel bei der EG-Ausgangszollstelle stempeln zu lassen und an den Verkäufer zurückzusenden.

Ich bekomme zum ersten Mal einen Auftrag aus dem Ausland. Was muss ich beachten?

Außer den vertraglichen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind beim Export die deutschen Ausfuhrvorschriften zu beachten, also im allgemeinen eine Ausfuhranmeldung abzugeben und die Ware beim Zollamt vorzuführen, eine Ausfuhrgenehmigungspflicht zu prüfen und die erforderlichen Warenbegleitpapiere  entsprechend der Ländervorschriften zu erstellen. Basisinformationen enthält das Merkblatt Kurzinformation Export.

Kann ich für eine Lieferung nach Russland als Ursprungsnachweis eine Lieferantenerklärung ausfüllen?

Nein, denn die EG hat mit Russland kein Präferenzabkommen. Die Lieferantenerklärung gibt zwar eine verbindliche Angabe über die Ursprungseigenschaft der gelieferten Ware ab, aber nur im Rahmen der Präferenzregelung der Europäischen Gemeinschaft mit den Anwenderstaaten.
Die wesentlichen Partnerstaaten sind im Vordruck „Lieferantenerklärung mit Präferenz“ als Wortlaut abgedruckt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mein Kunde verlangt von mir ein Ursprungszeugnis. Was muss ich tun?

Die Zollbehörden vieler Länder und auch Akkreditive/Letters of Credit verlangen oftmals Ursprungszeugnisse für die  Warenexporte.  Diese werden von der IHK ausgestellt und gelten als offizielle Urkunden. Die vorgeschriebenen Vordrucke werden vom Absender ausgefüllt und mit dem Antrag und eventuellen Nachweisen bei der IHK eingereicht.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wann werden die neuen EU-Beitrittsländer den Euro voraussichtlich einführen?

Es gibt keinen zuvor festgelegten Zeitplan für die Einführung des Euro durch die neuen EU-Mitgliedstaaten. Um den Euro einführen zu können, müssen sie einen hohen Grad an dauerhafter wirtschaftlicher Konvergenz erreichen. Der EU-Rat beurteilt dies auf der Grundlage von Berichten der Kommission und der EZB über den jeweiligen Stand der betroffenen Länder bei der Erfüllung der "Maastrichter Konvergenzkriterien". Diese "Konvergenzberichte" werden mindestens alle zwei Jahre bzw. auf Antrag eines Mitgliedstaats, der den Euro einführen möchte, erstellt. Der früheste Zeitpunkt wäre also voraussichtlich das Jahr 2007.

Wie erfahre ich, ob mein Unternehmen eine EU-Förderung in Anspruch nehmen kann?

Die Förderstrategie der EU gliedert sich grob in drei Bereiche: Die Strukturfondsregelförderung, die Gemeinschaftsinitiativen und die Aktionsprogramme. Über die Strukturförderung werden benachteiligte Regionen gefördert. Ergänzt wird sie durch Gemeinschaftsinitiativen, denen eine strukturpolitische Zielsetzung zugrunde liegt, wie z.B. die Entwicklung des ländlichen Raumes. Beide Förderarten werden in den jeweiligen Mitgliedsstaaten abgewickelt und in spezifische Landesprogramme eingebunden. Daneben existiert eine Vielzahl von Aktionsprogrammen aus verschiedenen Politikbereichen der EU, beispielsweise für Umwelt oder Technologie.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Rubrik Europäische Union oder über das Euro Info Centre.

Wie finde ich in Italien einen passenden Handelsvertreter für meine Produkte?

Es gibt verschiedene Wege, Geschäftspartner im Ausland zu finden. Am schnellsten und effektivsten ist eine gezielte Suche zum Beispiel über die Auslandshandelskammer in Mailand. Entsprechend den Vorgaben werden passende Partner identifiziert und erste Vorauswahlgespräche geführt. Der Service ist kostenpflichtig. Für die eigene Suche bieten sich unter anderem Kontakte über Messen, Kooperationsbörsen, Internetbörsen, Adressverzeichnisse, Anzeigen in Fachzeitungen oder nationale Verbände an. Ein Merkblatt zur „Internationalen Geschäftspartnersuche“ mit nützlichen Internetlinks und weitere Informationen finden Sie hier.

Wo bekomme ich nähere Informationen über Messen?

Wir haben für Sie Merkblätter mit Linklisten zu Messeinformationen und zur Messeförderung erstellt. Beide stehen Ihnen als Download in der Rubrik Messen zur Verfügung. Auf Anfrage geben wir Auskünfte zu Messedaten.



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