Imissionsschutz

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Immissionsschutz

Grundlage des Immissionsschutzes ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Hier werden die wichtigen Festlegungen getroffen, wie

  • Errichtung und Betrieb von Anlagen
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
  • Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
  • Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
  • Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
  • Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
  • Lärmminderungsplanung
In den Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) 1-33 werden sehr viele Einzelheiten geregelt: vom Brennstoff für Feuerungen über die Qualität von Kraftstoffen, Emissionen von Müllverbrennungsanlagen bis zu Lösemittelemissionen beim Lackieren. Die 4. BImSchV legt die Anlagen fest, die nach dem BImSchG eine Genehmigung benötigen.  Die 31. BImSchV  begrenzt die  Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen.

Albrecht Walcher
Ansprechpartner
Herr Dr. Albrecht Walcher
Projektmanager Umwelt und Energie
Bereich: Innovation und Umwelt
Telefon: 07121 / 201-184
E-Mail: E-Mail verfassen
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