Grundlage des Immissionsschutzes ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Hier werden die wichtigen Festlegungen getroffen, wie
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In den Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) 1-33 werden sehr viele Einzelheiten geregelt: vom Brennstoff für Feuerungen über die Qualität von Kraftstoffen, Emissionen von Müllverbrennungsanlagen bis zu Lösemittelemissionen beim Lackieren. Die 4. BImSchV legt die Anlagen fest, die nach dem BImSchG eine Genehmigung benötigen. Die 31. BImSchV begrenzt die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen.
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