Kreislaufwirtschaft

Sie sind hier Start / Für Unternehmen / Service und Beratung / Umwelt /Kreislaufwirtschaft
Schrift

Kreislaufwirtschaft

Nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen auch Fernsehapparate fachgerecht entsorgt werden. Foto: BMU

Grundgedanke der Kreislaufwirtschaft ist, dass Abfälle möglichst überhaupt nicht anfallen: Sämtliche Stoffe sollen verwertet werden. Falls doch Abfälle entstehen, sollen sie primär verwertet oder möglichst schadlos beseitigt werden.
Zur Ausführung diese Prinzips gibt es mehrere Gesetze und zugehörige Rechtsverordnungen:
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) regelt primär die Kreislaufwirtschaft.
Eine Auflistung der Abfälle ist im Anhang I des KrW-/AbfG aufgeführt.


Ein weiteres Prinzip der KrW-/AbfG ist die Produktverantwortung: Wer ein Produkt in Umlauf bringt, ist für dieses bis zur schadlosen Beseitigung verantwortlich. Zur Ausfüllung dieses Prinzips dienen die Verpackungsverordnung (VerpackV), und die Altölverordnung. Darin steht sinngemäß: Wer Verpackungen in Umlauf bringt , muss diese zurücknehmen und verwerten oder beseitigen. Der Rücknahmeverpflichtung kann man sich entledigen, wenn man sich einem Rücknahmesystem anschließt (z.B. Duales System/Grüner Punkt) oder anderweitig die Entsorgung bezahlt.

In der Altölverordnung (AltölV) ist geregelt, wie Altöle beim Sammeln und Entsorgen gemischt werden dürfen. Außerdem gilt wieder: Wer an Privatpersonen Schmier-Öle verkauft, muss Altöl zurücknehmen.

In der Altholzverordnung ist geregelt, wie Althölzer je nach Beschichtung beziehungsweise Behandlung einzustufen sind, und wie sie verwertet und entsorgt werden dürfen.

Im Altfahrzeuggesetz ist geregelt, wie Fahrzeuge (insbesondere PKW und kleine Nutzfahrzeuge) nach endgültiger Abmeldung verwertet und entsorgt werden müssen. Der Verbleib des Fahrzeugs muss dokumentiert werden.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die EU-Richtlinien vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und die vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in nationales Recht um. Darin wird gefordert, dass keine gefährlichen Stoffe in dem Gerät sind und dass ein Rücknahmesystem für Geräte aus dem Privatbereich erstellt wird. Für Elektro- und Elektronikgeräte aus anderen Bereichen muss die Entsorgung individuell zwischen den Vertragspartnern gelöst werden.


Albrecht Walcher
Ansprechpartner
Herr Dr. Albrecht Walcher
Projektmanager Umwelt und Energie
Bereich: Innovation und Umwelt
Telefon: 07121 / 201-184
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen





SHOP

Willkommen im Online-Shop der IHK Reutlingen. Hier finden Sie nützliche Broschüren, Fachbücher und Studien sowie zahlreiche Außenhandelsformulare. Schauen Sie sich einfach um und bestellen Sie die gewünschten Publikationen oder Formulare bequem per Mausklick.

Publikationen
Formulare
Adressenservice
Ehrenurkunden