Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung stellen die Hersteller den “Reisepass“ für Produkte in Europa aus. Der Hersteller oder Importeur erklärt , dass das gekennzeichnete Produkt den einschlägigen Bestimmungen der EU-Richtlinien entspricht. Der Aufwand, der für die CE-Kennzeichnung betrieben wird, kann je nach individueller Interpretation der technischen und gesetzlichen Bestimmungen für das Unternehmen wirtschaftlich bedeutsame Ausmaße annehmen. Jeder Hersteller bzw. Importeur ist verpflichtet, eine Konformitätsbewertung durchzuführen, jedoch sollte der Umfang angemessen und vertretbar bleiben. Die CE-Kennzeichnung erfolgt nach den oben genannten Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG.
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AnsprechpartnerHerr Dr. Stefan EngelhardLeiter Innovation und Umwelt Bereich: Innovation und Umwelt Telefon: 07121 / 201-119 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Dr. Albrecht WalcherProjektmanager Umwelt und Energie Bereich: Innovation und Umwelt Telefon: 07121 / 201-184 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
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- Gerätegesetz
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