Die Kommunen schaffen mit der Aufstellung und Änderung ihrer Bauleitpläne neues Baurecht, schränken bestehende Bau- und Nutzungsrechte ein oder passen sie veränderten Anforderungen bestimmter Nutzungsinteressen an. Voraussetzung für die erfolgreiche Wahrung wirtschaftlicher Interessen gegenüber konkurrierenden Belangen ist die Beteiligung der IHK als Trägerin öffentlicher Belange. In dieser Funktion wird die IHK im Bereich Handel beispielsweise bei Ansiedlungsvorhaben im Bereich großflächiger Einzelhandel oder bei Zentren- und Märktekonzepten und im Bereich Industrie beispielsweise für gewerbliche Ansiedlungen gehört.
Sonderthema: "Grün in Gewerbegebieten"
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Ansprechpartner HandelFrau Karin GoldsteinBereichsleiterin Bereich: Starthilfe und Unternehmensförderung Telefon: 07121 / 201-125 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Bauleitpläne
- Bauleitplanung
- Baurecht
- Nutzungsrecht

