Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht dazu eine behördliche Erlaubnis. So sieht es das Gaststättengesetz vor. Die Erlaubnis wird von der Behörde nur dann erteilt, wenn der Gewerbetreibende unter anderem nachweist, dass er über die Grundzüge des Lebensmittel- und Hygienerechts unterrichtet worden ist. Diese Unterrichtung hält die Industrie- und Handelskammer ab. Ort der Gaststättenunterweisung ist im Jahr 2011 die IHK-Akademie Reutlingen.
Unterrichtungstermine 2012
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:
Unterrichtungstermine 2012
Über den Link können Sie sich zum nächsten Termin anmelden:
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Die Broschüre „Was der Gastwirt wissen muss - Rechtliche Grundlagen für das Gaststättengewerbe“ gibt es beim Verlag des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK):
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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