Gastgewerbe

Sie sind hier Start / Für Unternehmen / Branchen / Tourismus/Freizeit /Gastgewerbe
Schrift

Gastgewerbe

Bevor aufgetragen werden darf, steht zunächst die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung bei der IHK an
Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht dazu eine behördliche Erlaubnis. So sieht es das Gaststättengesetz vor. Die Erlaubnis wird von der Behörde nur dann erteilt, wenn der Gewerbetreibende unter anderem nachweist, dass er über die Grundzüge des Lebensmittel- und Hygienerechts unterrichtet worden ist. Diese Unterrichtung hält die Industrie- und Handelskammer ab. Ort der Gaststättenunterweisung ist im Jahr 2011 die IHK-Akademie Reutlingen.

Unterrichtungstermine 2012

Über den Link können Sie sich zum nächsten Termin anmelden:

  • Mittwoch, 25. April 2012
  • Montag, 25. Juni 2012
  • Donnerstag, 26. Juli 2012
  • Mittwoch, 19. September 2012
  • Dienstag, 20. November 2012
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:

Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg
Basisinformationen für Wirte
Die Broschüre „Was der Gastwirt wissen muss - Rechtliche Grundlagen für das Gaststättengewerbe“ gibt es beim Verlag des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK):

Thorsten Schwäger
Ansprechpartner
Herr Thorsten Schwäger
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-117
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen
Rainer Blomenkamp
Herr Rainer Blomenkamp
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-151
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen





DIE NÄCHSTEN VERANSTALTUNGEN

Momentan liegen keine Veranstaltungen in diesem Bereich vor.

SHOP

Willkommen im Online-Shop der IHK Reutlingen. Hier finden Sie nützliche Broschüren, Fachbücher und Studien sowie zahlreiche Außenhandelsformulare. Schauen Sie sich einfach um und bestellen Sie die gewünschten Publikationen oder Formulare bequem per Mausklick.

Publikationen
Formulare
Adressenservice
Ehrenurkunden