Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben wollen, benötigen dafür besondere Erlaubnisse bzw. Genehmigungen. Die IHK berät Gewerbetreibende, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind. Zudem äußert sich die IHK gutachterlich gegenüber Behörden. Die IHK führt auch Fachkundeprüfungen durch, in denen zukünftige Unternehmer ihre persönliche Qualifikation nachweisen können.
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Genehmigungspflicht
- Güterkraftverkehr
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Güterkraftverkehrsunternehmer
- Gütertransport
- Güterverkehr


