Güterkraftverkehr, der nicht dem Güterkraftverkehrsgesetz und deshalb keinen besonderen Anforderungen unterliegt, ist erlaubnisfrei. Dies gilt für die
- Beförderung mit Fahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t haben.
- Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung.
- Beförderung von Gütern bei der Durchführung von Verkehrsdiensten der Personenbeförderung, sofern eine entsprechende Personenbeförderungsgenehmigung vorliegt.
- Beförderung von Milch und Milcherzeugnissen zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer.
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Genehmigungspflicht
- Güterkraftverkehr
- Gütertransport
- Güterverkehr

