Erlaubnisfreier Güterkraftverkehr

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Erlaubnisfreier Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr, der nicht dem Güterkraftverkehrsgesetz und deshalb keinen besonderen Anforderungen unterliegt, ist erlaubnisfrei. Dies gilt für die
  • Beförderung mit Fahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t haben.
  • Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung.
  • Beförderung von Gütern bei der Durchführung von Verkehrsdiensten der Personenbeförderung, sofern eine entsprechende Personenbeförderungsgenehmigung vorliegt.
  • Beförderung von Milch und Milcherzeugnissen zwischen landwirtschaftlichen Betrieben, Milchsammelstellen und Molkereien durch landwirtschaftliche Unternehmer.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:

Thorsten Schwäger
Ansprechpartner
Herr Thorsten Schwäger
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-117
E-Mail: E-Mail verfassen
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Rainer Blomenkamp
Herr Rainer Blomenkamp
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-151
E-Mail: E-Mail verfassen
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