Wer Güter für Dritte mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt befördert, betreibt gewerblichen Güterkraftverkehr. Ein selbständiger Unternehmer, der solche Verkehre durchführen will, muss einige wesentliche Punkte beachten: So benötigen alle Selbständigen, die Güter mit Fahrzeugen über dem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen befördern, eine förmliche Erlaubnis des Landratsamtes. Anhänger sind dabei eingerechnet.
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Erlaubnis
- Erlaubnispflicht
- Genehmigungspflicht
- Güterkraftverkehr
- Güterkraftverkehrserlaubnis
- Güterverkehr

