Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung des gewerblichen Güterkraftverkehrs

Sie sind hier Start / Für Unternehmen / Branchen / Verkehr/Logistik / Güterkraftverkehr /Voraussetzung für die Erlaubniserteilung des gewerblichen GüKV
Schrift

Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung des gewerblichen Güterkraftverkehrs

  • Der Unternehmer und die für die Führung der Geschäfte bestellte Person müssen zuverlässig sein. Zum Nachweis dienen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes, eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes und das persönliche Führungszeugnis des Unternehmers.

  • Der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung kann entweder durch Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Speditionskaufmann, oder durch die Weiterbildung zum Verkehrsfachwirt nachgewiesen werden. Als Nachweis zählt auch eine mindestens fünfjährige nicht untergeordnete Tätigkeit in Unternehmen des Güterkraftverkehrsgewerbes  beziehungsweise der Spedition und Lagerei, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Das Ende dieser Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Tätigkeit muss dabei dem Unternehmer beziehungsweise Geschäftsführer die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf folgenden Gebieten vermittelt haben: Güterkraftverkehrsrecht, Grundzüge des Gewerberechts, Straßenverkehrsrecht, Gefahrguttransporte, Arbeits- und Sozialrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Steuerrecht, kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, technische Normen und technischer Betrieb sowie grenzüberschreitender Verkehr.

  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein. Als Nachweis dienen eine Auskunft des Steuerberaters, einer Bank oder Sparkasse oder eines vereidigten Wirtschaftsprüfers (Vermögensübersicht) oder der Jahresabschluss des Unternehmens. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind. Das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen sich nicht auf weniger als 9.000 Euro für das erste sowie nochmals 5.000 Euro für jedes weitere vom Unternehmen eingesetzte Fahrzeug belaufen.
Erfüllt der Antragsteller diese Voraussetzungen, hat er Anspruch auf Erteilung einer nationalen Erlaubnis oder einer EU-Lizenz für jedes eingesetzte Fahrzeug, die ihn dann befähigt, eine unbeschränkte Zahl an Fahrzeugen anzumelden.

Für die Erteilung der oben genannten Bescheinigungen ist in der Region Neckar-Alb das jeweilige Landratsamt zuständig, in dessen Kreis der Unternehmer seinen Sitz oder eine gerichtlich eingetragene Zweigniederlassung hat.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:

Thorsten Schwäger
Ansprechpartner
Herr Thorsten Schwäger
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-117
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen
Rainer Blomenkamp
Herr Rainer Blomenkamp
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-151
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen





DIE NÄCHSTEN VERANSTALTUNGEN

Momentan liegen keine Veranstaltungen in diesem Bereich vor.

SHOP

Willkommen im Online-Shop der IHK Reutlingen. Hier finden Sie nützliche Broschüren, Fachbücher und Studien sowie zahlreiche Außenhandelsformulare. Schauen Sie sich einfach um und bestellen Sie die gewünschten Publikationen oder Formulare bequem per Mausklick.

Publikationen
Formulare
Adressenservice
Ehrenurkunden