- Der Unternehmer und die für die Führung der Geschäfte bestellte Person müssen zuverlässig sein. Zum Nachweis dienen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes, eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes und das persönliche Führungszeugnis des Unternehmers.
- Der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung kann entweder durch Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer, durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Speditionskaufmann, oder durch die Weiterbildung zum Verkehrsfachwirt nachgewiesen werden. Als Nachweis zählt auch eine mindestens fünfjährige nicht untergeordnete Tätigkeit in Unternehmen des Güterkraftverkehrsgewerbes beziehungsweise der Spedition und Lagerei, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben. Das Ende dieser Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Tätigkeit muss dabei dem Unternehmer beziehungsweise Geschäftsführer die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf folgenden Gebieten vermittelt haben: Güterkraftverkehrsrecht, Grundzüge des Gewerberechts, Straßenverkehrsrecht, Gefahrguttransporte, Arbeits- und Sozialrecht, Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Steuerrecht, kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, technische Normen und technischer Betrieb sowie grenzüberschreitender Verkehr.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein. Als Nachweis dienen eine Auskunft des Steuerberaters, einer Bank oder Sparkasse oder eines vereidigten Wirtschaftsprüfers (Vermögensübersicht) oder der Jahresabschluss des Unternehmens. Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügbar sind. Das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens dürfen sich nicht auf weniger als 9.000 Euro für das erste sowie nochmals 5.000 Euro für jedes weitere vom Unternehmen eingesetzte Fahrzeug belaufen.
Für die Erteilung der oben genannten Bescheinigungen ist in der Region Neckar-Alb das jeweilige Landratsamt zuständig, in dessen Kreis der Unternehmer seinen Sitz oder eine gerichtlich eingetragene Zweigniederlassung hat.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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- Erlaubnis
- Genehmigungspflicht
- Güterkraftverkehr
- Güterkraftverkehrserlaubnis
- Güterverkehr
- Speditionskaufmann
- Verkehrsfachwirt

