Erlaubnispflichtige Personenbeförderung

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Erlaubnispflichtige Personenbeförderung

Die gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw und Omnibussen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Genehmigungen erteilen in der Region Neckar-Alb die jeweils zuständigen Landratsämter. Die erforderlichen Voraussetzungen hängen dabei von der jeweiligen Art des Fahrzeuges und der Beförderung ab.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:

Thorsten Schwäger
Ansprechpartner
Herr Thorsten Schwäger
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-117
E-Mail: E-Mail verfassen
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Rainer Blomenkamp
Herr Rainer Blomenkamp
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-151
E-Mail: E-Mail verfassen
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