Die gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw und Omnibussen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Genehmigungen erteilen in der Region Neckar-Alb die jeweils zuständigen Landratsämter. Die erforderlichen Voraussetzungen hängen dabei von der jeweiligen Art des Fahrzeuges und der Beförderung ab.
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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- Erlaubnis
- Erlaubnispflicht
- Personenbeförderung
- Personenbeförderungserlaubnis

