Ausfuhrkontrolle

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Ausfuhrkontrolle

Die Ausfuhr und das Verbringen von manchen Waren kann beschränkt oder bestimmten Vorschriften unterworfen werden. Hinweise zur Ausfuhrkontrolle entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


Die Regelungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 betreffen alle Unternehmen. Die wichtigsten Grundlagen in Verbindung mit den einschlägigen Sanktionslisten sind in dem nachfolgendem Merkblatt zusammengefasst. Die Unternehmen sind verpflichtet, Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Diese Vorsichtsmaßnahmen wird mit der Prüfung der Geschäftspartner anhand der Sanktionslisten erreicht. Falls Sie als Unternehmer ihren Pflichten nicht nachkommen, riskieren sie hohe Geldbußen oder sogar Gefängnisstrafen.

Mathias Lucht
Ansprechpartner
Herr Mathias Lucht
Projektmanager
Bereich: International
Telefon: 07121 / 201-132
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