Der Bewerber soll in der Prüfung die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
Formulare für die Anmeldung sind bei der Industrie- und Handelskammer Reutlingen erhältlich.
Anmeldeschluss für die Prüfung:
| Dienstag, 7. Februar 2012 | Freitag, 16. Dezember 2011 |
| Dienstag, 6. März 2012 | Freitag, 27. Januar 2012 |
| Dienstag, 3. April 2012 | Freitag, 24. Februar 2012 |
| Dienstag, 8. Mai 2012 | Freitag, 30. März 2012 |
| Dienstag, 5. Juni 2012 | Freitag, 27. April 2012 |
| Dienstag, 4. September 2012 | Freitag, 27. Juli 2012 |
| Dienstag, 2. Oktober 2012 | Freitag, 24. August 2012 |
| Dienstag, 6. November 2012 | Freitag, 28. September 2012 |
| Dienstag, 4. Dezember 2012 | Freitag, 26. Oktober 2012 |
Die Prüfungsgebühr für die Ausbilder-Eignungsprüfung beträgt zurzeit 190,-- Euro.
Zulassung zur Prüfung
Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet jeweils am ersten Dienstag folgender Monate – vorausgesetzt es liegen genügend Anmeldungen zur Prüfung vor – statt:
Februar – März – April – Mai – Juni – September – Oktober – November – Dezember
Die schriftliche Prüfung dauert drei Stunden.
Die praktischen Prüfungstermine werden nach Bedarf von der Industrie- und Handelskammer Reutlingen festgelegt.
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt.
Die praktische Prüfung besteht aus der Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer auszuwählenden berufstypischen Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch, in dem der Prüfungsteilnehmer die Kriterien für die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründet. Die Prüfung im praktischen Teil dauert etwa 30 Minuten. Für den praktischen Teil schlägt der Prüfungsteilnehmer ein Thema vor. Das Thema muss berufsbezogen und so gewählt sein, dass das Lernziel in einer Zeit von 15 Minuten erreicht werden kann. Benötigte Hilfsmittel müssen vom Prüfungsteilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden. Wählt der Prüfungsteilnehmer die praktische Durchführung einer Ausbildungssituation, so hat er einen zu Unterweisenden seiner Wahl zur Prüfung mitzubringen.
Zur praktischen Prüfung ist ein selbständig schriftliches Konzept auszuarbeiten, das stichwortartig den Inhalt der Präsentation / Unterweisung beschreibt. Dieses Konzept ist in vierfacher Ausfertigung zur Prüfung mitzubringen.
Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Reutlingen durchgeführt.
Anbieter von Lehrgängen mit IHK-Prüfung finden Sie hier:
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AnsprechpartnerHerr Gerhard DöbeleAusbildungsberater Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121/201-143 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Frau Christiane DanzerAssistentin Ausbildungsberatung Bereich: Aus- und Weiterbildung Telefon: 07121 / 201-160 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
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