Ausbildereignungsprüfung

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Ausbilder-Eignungsprüfung

Ziel der Prüfung:
Der Bewerber soll in der Prüfung die arbeitspädagogische Fähigkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr
Formulare für die Anmeldung sind bei der Industrie- und Handelskammer Reutlingen erhältlich.

Anmeldeschluss für die Prüfung:

Dienstag, 7. Februar 2012

Freitag, 16. Dezember 2011

Dienstag, 6. März 2012

Freitag, 27. Januar 2012

Dienstag, 3. April 2012

Freitag, 24. Februar 2012

Dienstag, 8. Mai 2012

Freitag, 30. März 2012

Dienstag, 5. Juni 2012

Freitag, 27. April 2012

Dienstag, 4. September 2012

Freitag, 27. Juli 2012

Dienstag, 2. Oktober 2012

Freitag, 24. August 2012

Dienstag, 6. November 2012

Freitag, 28. September 2012

Dienstag, 4. Dezember 2012

Freitag, 26. Oktober 2012

 

Die Prüfungsgebühr für die Ausbilder-Eignungsprüfung beträgt zurzeit 190,-- Euro.

Zulassung zur Prüfung
Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen.

Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet jeweils am ersten Dienstag folgender Monate – vorausgesetzt es liegen genügend Anmeldungen zur Prüfung vor – statt:
Februar – März – April – Mai – Juni – September – Oktober – November – Dezember
Die schriftliche Prüfung dauert drei Stunden.

Die praktischen Prüfungstermine werden nach Bedarf von der Industrie- und Handelskammer Reutlingen festgelegt.

Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt.

Die praktische Prüfung besteht aus der Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer auszuwählenden berufstypischen Ausbildungssituation und einem Prüfungsgespräch, in dem der Prüfungsteilnehmer die Kriterien für die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation begründet. Die Prüfung im praktischen Teil dauert etwa 30 Minuten. Für den praktischen Teil schlägt der Prüfungsteilnehmer ein Thema vor. Das Thema muss berufsbezogen und so gewählt sein, dass das Lernziel in einer Zeit von 15 Minuten erreicht werden kann. Benötigte Hilfsmittel müssen vom Prüfungsteilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden. Wählt der Prüfungsteilnehmer die praktische Durchführung einer Ausbildungssituation, so hat er einen zu Unterweisenden seiner Wahl zur Prüfung mitzubringen.

Zur praktischen Prüfung ist ein selbständig schriftliches Konzept auszuarbeiten, das stichwortartig den Inhalt der Präsentation / Unterweisung beschreibt. Dieses Konzept ist in vierfacher Ausfertigung zur Prüfung mitzubringen.

Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.

Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Reutlingen durchgeführt.

Anbieter von Lehrgängen mit IHK-Prüfung finden Sie hier:


Gerhard Döbele
Ansprechpartner
Herr Gerhard Döbele
Ausbildungsberater
Bereich: Aus- und Weiterbildung
Telefon: 07121/201-143
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen
Christiane Danzer
Frau Christiane Danzer
Assistentin Ausbildungsberatung
Bereich: Aus- und Weiterbildung
Telefon: 07121 / 201-160
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen





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