Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sie sind hier Start / Für Unternehmen / Service und Beratung / Stellungnahmen /Unbedenklichkeitsbescheinigung
Schrift

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wollen staatliche Institutionen oder Einrichtungen (z.B. Bundeswehr) sowie Hilfsorganisationen (z.B. Technisches Hilfswerk, Feuerwehren, etc.) Arbeiten im Auftrag Dritter ausführen, so benötigen sie dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK. Um einen nicht kostendeckenden Wettbewerb seitens staatlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen zu verhindern, prüft die IHK vorab, ob auch gewerbliche Unternehmen aus der Region entsprechende Aufträge übernehmen könnten. Die gesetzlichen Grundlagen sind in den internen Richtlinien und Verordnungen der jeweiligen Institutionen festgeschrieben.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auch nur für einen Teil der beantragten Leistung erteilt werden.

Thorsten Schwäger
Ansprechpartner
Herr Thorsten Schwäger
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-117
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen
Rainer Blomenkamp
Herr Rainer Blomenkamp
Projektmanager
Bereich: Standortpolitik
Telefon: 07121 / 201-151
E-Mail: E-Mail verfassen
vCard herunterladen





SHOP

Willkommen im Online-Shop der IHK Reutlingen. Hier finden Sie nützliche Broschüren, Fachbücher und Studien sowie zahlreiche Außenhandelsformulare. Schauen Sie sich einfach um und bestellen Sie die gewünschten Publikationen oder Formulare bequem per Mausklick.

Publikationen
Formulare
Adressenservice
Ehrenurkunden