Wollen staatliche Institutionen oder Einrichtungen (z.B. Bundeswehr) sowie Hilfsorganisationen (z.B. Technisches Hilfswerk, Feuerwehren, etc.) Arbeiten im Auftrag Dritter ausführen, so benötigen sie dafür die Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK. Um einen nicht kostendeckenden Wettbewerb seitens staatlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen zu verhindern, prüft die IHK vorab, ob auch gewerbliche Unternehmen aus der Region entsprechende Aufträge übernehmen könnten. Die gesetzlichen Grundlagen sind in den internen Richtlinien und Verordnungen der jeweiligen Institutionen festgeschrieben.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auch nur für einen Teil der beantragten Leistung erteilt werden.
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AnsprechpartnerHerr Thorsten SchwägerProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-117 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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Herr Rainer BlomenkampProjektmanager Bereich: Standortpolitik Telefon: 07121 / 201-151 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
Der Seite zugeordnete Thesaurusbegriffe
- Bundeswehr
- Einrichtung
- Hilfsorganisation
- staatliche Institution
- technisches Hilfswerk
- THW
- Unbedenklichkeitsbescheinigung

