Einen Überblick über die bei Erlaubnisbeantragung vorzulegenden Unterlagen bieten Ihnen folgende Checklisten. Dabei ist zwischen natürlichen Personen (Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften) und juristische Personen (z.B. GmbH, AG, Stiftung, Genossenschaft) zu unterscheiden.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen nur gemeinsam mit den ausgefüllten Antragsformularen zu.
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Auf den Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums finden Sie jeweils die aktuelle Fassung von:
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AnsprechpartnerFrau Margit SchrammelRechtsassessorin Bereich: Recht und Steuern Telefon: 07121 / 201-153 E-Mail: E-Mail verfassen vCard herunterladen |
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