Turn-Around-Beratung

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Turn-Around-Beratung

turn around beratung
Seit 1. Mai 2009 ist die Turn Around Beratung (TAB) wieder Bestandteil der KfW-Beratungsförderprogramme. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Turn Around Beratung kann von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters/einer Beraterin.

Die Unternehmen in der Region Neckar-Alb erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 Euro nicht überschreiten. 

Anträge von Betrieben aus der Region Neckar-Alb sind vor Abschluss eines Beratervertrages und vor Beginn der Beratung über die IHK Reutlingen, die regional zuständiger Regionalpartner ist, zu stellen. Ausführliche Informationen zur Turn Around Beratung enthält das Merkblatt auf der Internet-Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Hier finden Sie das aktuelle Antragsformular für die Turn Around Beratung.




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